1. Vertragsabschluss

Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Leistungen der Malich Catering GmbH.

Angebote der Malich Catering GmbH sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Absprachen und Zusicherungen, werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Malich Catering GmbH.

Änderungen der vereinbarten Personenanzahl können bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Eventuell entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

2. Bestellung und Leistungsumfang

Die endgültige Auswahl des Speisen- und Getränkeangebotes muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

Erfolgt keine Auswahl durch den Auftraggeber, wird die Planung auf Basis des zuletzt erstellten Angebotes durch die Malich Catering GmbH vorgenommen.

Änderungen der Speisen- und Getränkeauswahl innerhalb von weniger als 10 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Der Mindestzuschlag beträgt 5,00 € pro Person zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern ein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Bei kurzfristigen Erhöhungen der Gästezahl oder zusätzlichen Leistungen ab 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn kann ein Aufpreis von 5,00 € pro Person sowie ein Zuschlag von 30 % auf zusätzlich benötigte Technik- und Personalleistungen berechnet werden.

3. Stornierung

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag außerhalb der gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu stornieren.

3.1 Veranstaltungen mit Arrangements

Bei einer vollständigen Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber werden folgende Stornierungskosten auf Grundlage der vereinbarten Vergütung berechnet:

3.2 Catering- und Bewirtungsleistungen ohne Veranstaltungsräume

Bei einer Stornierung ausschließlich von Catering- und Bewirtungsleistungen ohne Bereitstellung von Veranstaltungsräumen gelten folgende Stornierungskosten:

3.3 Berechnungsgrundlage

Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Teilnehmerzahl sowie der vereinbarte Leistungsumfang.

Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann einmalig bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn um maximal 10 % der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden.

3.4 Form der Stornierung

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Eine Erklärung per E-Mail ist zulässig. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfristen ist der Eingang der Erklärung bei der Malich Catering GmbH.

3.5 Bereits entstandene Kosten

Die Malich Catering GmbH ist berechtigt, zusätzlich bereits entstandene Kosten für Warenbestellungen, Personal, Technik, Fremdleistungen sowie sonstige Vorbereitungsleistungen in Rechnung zu stellen.

3.6 Terminverschiebungen

Bei einer Verschiebung des Veranstaltungstermins können bereits berechnete Stornierungs- oder Ausfallkosten gegebenenfalls auf einen Ersatztermin angerechnet werden.

Hierzu bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Malich Catering GmbH.

4. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereiches der Malich Catering GmbH liegen und die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen wesentlich erschweren, verzögern oder unmöglich machen, berechtigen die Malich Catering GmbH, die Leistungserbringung anzupassen, auszusetzen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, gesetzliche Einschränkungen, Lieferengpässe, Ausfälle von Vorlieferanten, Streiks, Aussperrungen sowie vergleichbare Ereignisse, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können.

Die Malich Catering GmbH wird den Auftraggeber über entsprechende Umstände unverzüglich informieren und sich bemühen, eine geeignete Lösung für die Durchführung der Veranstaltung zu finden.

Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Wiederanlaufzeit nach Wegfall des Hindernisses.

Sollte die Durchführung der vereinbarten Leistung aufgrund höherer Gewalt dauerhaft unmöglich oder unzumutbar sein, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

5. Haftung

Die Malich Catering GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Malich Catering GmbH nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.1 Sachschäden

Für Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung durch die Malich Catering GmbH verursacht werden, ist die Haftung auf maximal 5.000,00 € je Schadensfall begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

5.2 Lebensmittel und Allergene

Die Malich Catering GmbH arbeitet bei Einkauf, Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln mit größtmöglicher Sorgfalt.

Aufgrund natürlicher Produktionsabläufe und möglicher Kreuzkontakte kann eine vollständige Freiheit von allergenen Stoffen jedoch nicht garantiert werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Malich Catering GmbH rechtzeitig über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Anforderungen der Gäste zu informieren.

6. Mängelanzeige

Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Waren, Speisen, Getränke oder erbrachten Leistungen sind der Malich Catering GmbH unverzüglich bei Anlieferung oder spätestens während der Veranstaltung mitzuteilen.

Eine nachträgliche Beanstandung offensichtlicher Mängel kann nur berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich nach Feststellung angezeigt wurde und eine Prüfung durch die Malich Catering GmbH ermöglicht wird.

Die Malich Catering GmbH ist berechtigt, bei berechtigten Beanstandungen nach eigener Wahl eine Nachbesserung, Ersatzleistung oder eine angemessene Gutschrift vorzunehmen.

7. Leih- und Ausstattungsgegenstände

Von der Malich Catering GmbH zur Verfügung gestelltes Inventar, insbesondere Geschirr, Besteck, Gläser, Mobiliar, Dekoration, technische Geräte sowie sonstige Leih- und Ausstattungsgegenstände bleiben Eigentum der Malich Catering GmbH oder des jeweiligen Eigentümers.

Die überlassenen Gegenstände sind vom Auftraggeber pfleglich zu behandeln und, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, spätestens am ersten Werktag nach der Veranstaltung vollständig zurückzugeben.

Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der überlassenen Gegenstände. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert einschließlich eventuell entstehender Zusatzkosten in Rechnung gestellt.

Eine normale Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch gilt nicht als Beschädigung.

8. Zahlungsbedingungen

Vereinbarte Anzahlungen sind zu den im Auftrag genannten Fristen zu leisten. Erfolgt die Zahlung einer vereinbarten Anzahlung nicht rechtzeitig, ist die Malich Catering GmbH berechtigt, die Durchführung der Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8.1 Rechnungsfälligkeit

Rechnungen der Malich Catering GmbH sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.2 Zahlungsverzug

Der Auftraggeber befindet sich automatisch nach Ablauf von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung im Zahlungsverzug. Eine gesonderte Mahnung ist hierfür nicht erforderlich, soweit gesetzlich zulässig.

8.3 Anzahlungen

Bei Aufträgen ab einem Gesamtwert von 1.500,00 € ist die Malich Catering GmbH berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes nach Auftragserteilung zu verlangen.

Der verbleibende Rechnungsbetrag ist entsprechend Ziffer 8.1 sofort nach Rechnungserhalt fällig.

8.4 Zahlungsweise

Zahlungen erfolgen ohne Abzug per Überweisung oder, sofern vereinbart, in bar. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

8.5 Folgen des Zahlungsverzuges

Bei Zahlungsverzug ist die Malich Catering GmbH berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere nachweislich entstandene Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.

8.6 Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise der Malich Catering GmbH. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9. Liefer- und Ausführungsbedingungen

Die Malich Catering GmbH erbringt ihre Leistungen entsprechend der im Auftrag vereinbarten Bedingungen sowie dem bestätigten Leistungsumfang.

Lieferungen innerhalb eines Radius von 5 km um den Unternehmensstandort werden mit einer Mindestlieferpauschale von 39,50 € berechnet. Bei größeren Entfernungen sowie besonderen Anforderungen an Transport, Logistik oder Aufbau werden die Kosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Zusätzliche Aufwendungen aufgrund erschwerter Liefer- oder Aufbaubedingungen, insbesondere eingeschränkter Zufahrten, fehlender Parkmöglichkeiten, besonderer örtlicher Gegebenheiten oder erhöhter Personalanforderungen, können gesondert berechnet werden.

Die Malich Catering GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter, Dienstleister oder Kooperationspartner einzusetzen.

Bei Lieferungen, Aufbauten und Veranstaltungsabläufen kann es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse zu zeitlichen Abweichungen kommen. Eine Verzögerung von bis zu 30 Minuten gilt als vertragsgemäß, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

10. Mindestbestellwert

Für Cateringaufträge gilt ein Mindestbestellwert von 500,00 € für Speisen, Getränke und/oder Ausstattung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Die Malich Catering GmbH behält sich vor, Aufträge unterhalb des Mindestbestellwertes abzulehnen oder eine entsprechende Mindestaufwandspauschale zu berechnen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformregelung, soweit gesetzlich zulässig.

11.2 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Malich Catering GmbH Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

11.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich möglichst nahe kommt.

Dies gilt entsprechend, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten.